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Lehrabschluss

Ablauf Lehrabschluss / Qualifikationsverfahren

Die Lehrabschlussprüfung setzt sich aus zwei gleichwertigen Teilen zusammen, einem Schul- und einem Betriebs-/Branchenteil. Das betriebliche Qualifikationsverfahren setzt sich aus den folgenden vier QV-Elementen zusammen:

Element 1

Arbeits- und Lernsituation

Element 2

Prozesseinheit

Element 3

Berufspraxis schriftlich

Element 4

Berufspraxis mündlich

Der Qualifikationsbereich «Berufspraxis schriftlich» umfasst berufspraktische Inhalte, die unter dem Aspekt von Wissen und Handlungsorientierung überprüft werden. Die KanditatInnen erhalten zu Beginn der Prüfung schriftlich abgefasste Aufgaben mit welchen die Fachkompetenzen geprüft werden. Prüfungsbeispiele werden im ÜK 4 behandelt.

Der Qualifikationsbereich «Berufspraxis mündlich» umfasst eine mündliche Prüfung in Form eines realen Kundengesprächs. Die KandidatInnen erhalten an der Prüfung zwei Prüfungsfälle mit unterschiedliche Fachrichtung Ausrichtung zur Auswahl. Sie entscheiden sich aufgrund der einleitenden Fallbeschreibung vor Beginn der Vorbereitungszeit für einen dieser beiden Prüfungsfälle. Der von den KandidatInnen ausgewählte Prüfungsfall besteht aus einer Ausgangslage und der Aufgabenstellung.

An der Prüfung sind drei Personen beteiligt: Der/Die Kanditat/in sowie zwei PrüfungsexpertInnen. Der/Die eine Prüfungsexpert/in nimmt die Rolle des Kunden am Beratungsgespräch ein, der/die zweite Prüfungsexpert/in ist Beobachter/in und hält Bemerkungen im Bewertungsraster fest. Prüfungsbespiele werden im ÜK 4 behandelt.

 

Berufspraxis schriftlich und mündlich

Für die schriftliche und mündliche Berufspraxis können ebenfalls sämtliche Leistungsziele gemäss LLD geprüft werden. Ausserdem haben die KandidatInnen folgende Urkunden wie folgt zu kennen:

  • Genauer Wortlaut der Urkunde, d.h. die Urkunde kann mit dem genauen Wortlaut und vollständig erstellt werden:
    • Beglaubigung von Unterschriften von natürlichen und juristischen Personen
    • Erbenschein bei gesetzlicher Erbfolge
    • Schuldbrieferrichtungen
    • alles inklusive der Schlussverbale (bzw. Beurkundungsformel)

 

  • Aufbau und Inhalt der Urkunde, d.h. der Aufbau der Urkunde kann anschaulich wiedergegeben sowie den Inhalt und Wortlaut in den Grundzügen erläutert werden:
    • Ehevertrag (Errungenschaftsbeteiligung mit Vorschlagszuweisung, Gütergemeinschaft, Gütertrennung)
    • Letztwillige Verfügung und Erbvertrag (mit Erbeinsetzung, Vermächtnis, Nutzniessung gemäss Art. 473 ZGB und Teilungsbestimmungen) inkl. Schlussverbale (ZGB-Verfahren)
    • Steuerinventar, Erbschaftsinventar
    • Erbenschein bei gewillkürter Erbfolge
    • Abtretungsvertrag auf Rechnung künftiger Erbschaft
    • Grundstück-Kauf und -Schenkungsvertrag
    • Dienstbarkeitsvertrag (ohne Baurecht)
    • Schuldbrieferhöhungen
    • Gründungsurkunde einer AG (Bargründung)
    • Gründungsurkunde einer GmbH (Bargründung)

 

  • Inhalt der Urkunde, d.h. der Inhalt der Urkunde kann in eigenen Worten erläutert werden:
    • Öffentliches Inventar
    • Grundstücktauschvertrag
    • Begründungsurkunde Stockwerkeigentum
    • Grundpfandverschreibung
    • Parzellierung und Vereinigung
    • Baurechtsvertrag
    • Gründungsurkunde AG (Sacheinlage)
    • Gründungsurkunde GmbH (Sacheinlage)

 

Lehrabschlussprüfungen

Die Lehrabschlussprüfungen finden in der Regel wie folgt statt:

Kanton Bern Kanton Aargau
Mündliche QV Branche, jeweils KW 20 und 21 Mündliche QV Branche, jeweils Mai / Juni
Schriftliche QV Branche, jeweils KW 23 Schriftliche QV Branche, jeweils am Mittwochvormittag der KW 23
Die Prüfungen finden jeweils im bwd, Papiermühlestrasse 65, 3014 Bern statt.
Die genauen Daten und Zeiten werden den KandidatInnen ca. im März des Abschlussjahres mit separatem Prüfungsaufgebot mitgeteilt.
Die genauen Prüfungsdaten sowie der Prüfungsort werden gemäss Aufgebot durch den Aargauischen Notariatsverband mitgeteilt.
Hilfsmittel: eigene Gesetze mit maximal drei Handnotizen pro Seite  

 

Nach bestandenen Prüfungen wird ein Abschlusszeugnis ausgestellt. Dieses umfasst den betrieblichen und den schulischen Teil (ausmachend je ½ der Gesamtnote). Innerhalb des betrieblichen Teils zählen die Noten der ALS, PE sowie des mündlichen und schriftlichen QV je ¼.

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn sowohl der betriebliche als auch der schulische Teil als bestanden gilt. Die betriebliche Prüfung gilt als bestanden, wenn die Gesamtnote mindestens 4.0 beträgt und wenn höchstens eine Fachnote ungenügend ist, nicht aber unter 3.0 liegt. Die schulische Prüfung gilt als bestanden, wenn die Gesamtnote mindestens 4.0 beträgt und wenn nicht mehr als zwei Fachnoten ungenügend sind sowie die Summe der negativen Notenabweichungen zur Note 4.0 nicht mehr als 2.0 Notenpunkte beträgt. Es gilt die nachfolgende Notenskala (sowohl für die schriftlichen als auch die mündlichen Branchen-Prüfungen):

Note Punkte
6.0 95 - 100
5.5 85 - 94
5.0 75 - 84
4.5 65 - 74
4.0 55 - 64
3.5 45 - 54
3.0 35 - 44
2.5 25 - 34
2.0 15 - 24
1.5 5 - 14
1.0 0 - 4

Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Die Prüfungswiederholung findet jeweils im nächsten Jahr zum ordentlichen Prüfungstermin statt. Es sind sämtliche Fächer erneut zu prüfen, in denen bei der früheren Prüfung eine ungenügende Fachnote erzielt wurde.